Nichts dem Zufall überlassen.
Wohngebäudeversicherung
- » Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
- » Was ist versichert?
- » Was bedeutet "Verbundene
Wohngebäudeversicherung"? - » Feuerversicherung
- » Wie wird die Prämienhöhe errechnet?
- » Vergleich
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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine verbundene Wohngebäudeversicherung sichert Gebäudeeigentümer vor Schäden
durch Brand, Sturm/ Hagel und Leitungswasserschäden ab. Schon beim Hausbau können
Sie sich absichern. Oft bestehen Banken auf den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung
bevor sie einen Kredit für ein solches Vorhaben bewilligen. Im Schadensfall dient die vereinbarte
Versicherungssumme der Deckung der Kosten zur Instandsetzung des Wohngebäudes.
Allerdings deckt sie auch Mietausfälle oder Kosten für eine Ersatzunterkunft ab.
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Was ist versichert?
- das zu versichernde Gebäude
- Gebäudezubehör (bspw.: Briefkasten, Mülltonnen, Terrasse)
- sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart
(bspw.: Gewächshäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen) - Dinge, die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden wie bspw. Einbauküchen
- Gebäudezubehör, das sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist
(zum Zwecke der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken)
Wasser und Abwasserrohre außerhalb der Grundstücks können nur mit einer besonderen
Vereinbarung versichert werden. Mietereinbauten, die nachträglich vom Mieter eingebaut
wurden (auf dessen Kosten) sind nicht mitversichert.
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Was bedeutet "Verbundene Wohngebäudeversicherung"?
Die Wohngebäudeversicherung ist eine "verbundene Versicherung",
da sie drei
Versicherungen in einem Vertrag verbindet. Die drei Versicherungen sind die
- Feuerversicherung,
- Leitungswasserversicherung
- und Sturmversicherung.
Jede Versicherung kann auch einzeln oder in einer zweier Kombination
abgeschlossen
werden. Hier eine Auflistung der Gefahren, die die einzelnen Versicherungen absichern:
| Versicherung | Feuerversicherung | Leitungswasserversicherung | Sturmversicherung |
| Versicherte Gefahr | Brand Blitzschlag Explosion Implosion |
Leitungswasser Frost- und sonstige Bruchschäden |
Sturm Hagel |
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Feuerversicherung
Mit der Feuerversicherung ist das Wohngebäude gegen folgende Schadensursachen versichert:
- Brand (durch Nutzwärme),
- Blitzschlag (Überspannungsschäden),
- Explosion (durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen),
- Implosion (durch äußeren Überdruck)
- und Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Schäden durch Brand sind nur versichert, wenn es sich um ein Feuer handelt, welches
zu einer offen erkennbaren Flamme geführt hat. Im Fall von Brandstiftung werden die Schäden
ebenso ersetzt. Wenn der Brandstifter überführt wird, ist die Versicherung leistungsfrei.
Schon der Rohbau eines Wohngebäude kann gegen Feuergefahr versichert werden
(Feuer-Rohbauversicherung). Oft wird diese Versicherung bei einer Wohngebäudeversicherung
über einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei mitversichert. Sobald das Gebäude dann bezogen
wird, gilt dann der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.
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Wie wird die Prämienhöhe errechnet?
Die Höhe der Versicherungsprämie wird bestimmt durch mehrere Faktoren wie Bauartklasse,
der gleitende Neuwert und Standort. Da durch das EU-Wettbewerbs-Recht seit 1994 jede
Versicherung ihre Bedingungen selbst bestimmen kann, sollten die Angebote genau verglichen
werden. Ihr persönlicher Versicherungsberater unterstützt Sie hierbei gern. Kontakt hier »
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