Versicherungsberaterin

Für den Fall der Fälle.


Arbeiter

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Laut Statistik wird fast jeder Vierte in Deutschland vor seinem Rentenalter berufs- oder
erwerbsunfähig. Seit 2001 wird die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
nur noch für Versicherte abgesichert, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Seitdem gibt es
Erwerbsminderungsrenten, die Sie nur dann erhalten wenn Sie weniger als 3 Std. pro Tag eine
beliebige Arbeitstätigkeit ausüben können.

Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine vom Arzt bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der
Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Was tun in diesem Fall? Um sich vor dem
finanziellen Risiko zu schützen, kann eine private Zusatzversicherung, eine Berufsunfähigkeits-
versicherung abgeschlossen werden. Denn durch die gesetzliche Rente sind Sie nicht abgesichert,
wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder durch Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können,
solange Sie noch in der Lage sind irgend einem anderen Beruf nachzugehen.

Ebenso gilt für bspw. Studenten, dass sie von der gesetzl. Rentenversicherung nichts bekommen,
wenn sie aufgrund eines Unfalls/Krankheit garnicht erst anfangen können in Ihrem Beruf zu arbeiten.
Der Anspruch gilt normalerweise erst, wenn man 5 Arbeitsjahre vorweisen kann.


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Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kann der Versicherte aufgrund von Unfall oder Krankheit seinen (mit der Versicherung vereinbarten)
Beruf nicht mehr ausüben, zahlt die Versicherung eine Rente in zuvor vereinbarter Höhe bis die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht oder auch der für einen gewissen Zeitraum begrenzte Versicherungsvertrag ausläuft.


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Wie errechnen sich die Beiträge?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ergibt sich aus verschiedenen Faktoren:


Der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung im frühen Alter ist also vorteilhaft.




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